Amtsgericht Zeitz
Sie können das Gericht persönlich aufsuchen,
- wenn Sie zu einem Termin geladen sind,
- wenn ihre Anwesenheit als Begleitperson eines Verfahrensbeteiligten zwingend erforderlich ist,
- wenn Sie Anträge stellen müssen, für die ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, und Sie zuvor einen Termin dafür vereinbart haben (Dafür müssen persönliche Daten von Ihnen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Terminvereinbarung erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten. Ohne Terminsvereinbarung kommt eine Antragstellung mit persönlichem Erscheinen nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.),
- wenn Sie an öffentlichen Verhandlungen als Zuschauer teilnehmen wollen (entsprechend vorhandenem Platzangebot),
- wenn Sie eine Ausstellung im Gericht besuchen wollen.
Soweit Sie keine Ladung vorweisen können, weisen Sie sich bitte mit einem gültigen Ausweispapier (Personalausweis, Pass) aus, aus dem Ihre aktuelle Anschrift ersichtlich ist. Bitte füllen Sie vor dem Betreten das Anwesenheitsblatt aus.
Desinfizieren Sie im Eingangsbereich Ihre Hände. Für eine weitere Desinfektion während Ihres Aufenthalts im Gericht stehen Spender in den Toilettenräumen zur Verfügung.
Benutzen Sie einen Mund-Nasen-Schutz im Gebäude. In Verhandlungen entscheidet der zuständige Richter oder Rechtspfleger über die Benutzung.
Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
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Anträge, die kein persönliches Erscheinen erfordern, sind schriftlich zu stellen. Abzugebende Unterlagen werfen Sie bitte in den Nachtbriefkasten unter Angabe des Aktenzeichens ein oder geben diese in der Poststelle ab. Vordrucke für die Antragstellung zur Beratungshilfe und den Erhalt eines Grundbuchauszugs erhalten Sie in der Poststelle.
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Nicht betreten dürfen das Gericht
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung,
- Personen, die aufgrund der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (insbesondere nach Einreise aus einem Risikogebiet) oder einer sonstigen Bestimmung quarantänepflichtig sind. (*)
(*) Auszug aus der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
§ 1 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung
(1)1Personen, auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. ...
(4) ... Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete ...
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Kontakt
Amtsgericht Zeitz
Herzog-Moritz-Platz 1
06712 Zeitz
Postfach 1116
06691 Zeitz
Telefon 03441 660-0
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Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen vorzugsweise schriftlich an uns.
Das Telefon ist vor allem geeignet, Termine abzusprechen.
In Grundbuch- und Nachlasssachen werden außerhalb der Sprechzeiten keine Telefonate angenommen.
Bitte rufen Sie generell mittwochs nicht nach 12 Uhr an.
Die anruffreien Zeiten dienen der geordneten Bearbeitung aller Anliegen.
Die Rufnummern der Abteilungen finden Sie am Ende dieser Internetseite.
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Telefonhotline für Rechtssuchende : 0 34 41 66 00
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Fax 03441 660-119
E-Mail ag-zz(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Internet www.ag-zz.sachsen-anhalt.de
Die Durchwahlnummern der Abteilungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justiz-behörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.
Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr:
Das Amtsgericht Zeitz ist auch über DE-Mail erreichbar: ag-zeitz(at)egvp.de-mail.de
Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr
Bankverbindung
Finanzamt Dessau- Roßlau
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
Deutsche Bundesbank
Filiale Magdeburg
BIC: MARKDEF1810
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
Gerichts- und Geschäftsleitung
Direktorin: Frau Zufall
Geschäftsleiterin: Frau Sahki
stellv.Geschäftsleiter: Herr Schober
Die Gerichts- und Geschäftsleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.
Sprechzeiten
Montag: von 9 bis 12 Uhr
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: in Grundbuch- und Nachlasssachen keine Sprechzeiten, in anderen Sachen von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr
Freitag: von 9 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Sie schon aus Sicherheitsgründen spätestens zum Ende der jeweiligen Sprechzeit das Gericht verlassen müssen. Berücksichtigen Sie bitte, dass möglicherweise schon andere warten. Zumindest in Angelegenheiten, die voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. Ohne Terminvereinbarung müssen Sie das Gericht möglicherweise unverrichteter Dinge wieder verlassen.
Eilsachen und Bereitschaftsdienst
Sie können sich auch außerhalb der Sprechzeiten in Eilsachen (z.B. Anträge auf einstweilige Verfügungen oder Anordnungen) an uns wenden. In den Zeiten, in denen das Gericht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an unsere Vermittlung (03441-6600).
Wenn das Gericht nicht besetzt ist, steht von 6-21 Uhr der gemeinsame richterliche Bereitschaftsdienst der Amtsgerichte Naumburg, Weißenfels und Zeitz in Eilsachen (vor allem für Anträge des Burgenlandkreises und der Staatsanwaltschaft) bereit. In diesen Zeiten können Sie den jeweils zuständigen Richter über die Polizei erreichen.
Hinweise
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.
Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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Wegweiser
Zeitz liegt im Süden Sachsen-Anhalts im Dreiländereck Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen und ist über die Bundesstraßen B 2, B 91 und B 180 oder per Bahn zu erreichen. Das Amtsgericht befindet sich in der Nähe des Schlosses Moritzburg. Wenn bei Ihrem Navi das Amtsgericht nicht unter den POIs zu finden sein sollte, geben Sie bitte die Adresse Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz, in Ihrem Navi ein.
Parkplätze
Vor dem Amtsgericht befinden sich Parkplätze. Die Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung sind jedoch zumeist bereits frühmorgens vollständig belegt. Die Kurzzeitparkplätze direkt vor dem Haupteingang eignen sich für einen nur kurzen Besuch beim Gericht. Im Übrigen stehen oft Parkplätze in der näheren Umgebung des Gerichts zur Verfügung.
Behindertengerechter Zugang
Rechts vom Portal befindet sich eine Klingel (keine Gegensprechanlage). Wenn Sie klingeln, kommt eine Wachtmeisterin oder ein Wachtmeister, um Ihnen beim Zugang zum Gebäude zu helfen.
Rechts von der Eingangsseite befindet sich die Zufahrt zum Hof des Gerichts. Davor befindet sich eine Stele mit Gegensprechanlage. Hier kann Ihnen die Zufahrt zum Hof geöffnet werden, auf dem Sie den Fahrstuhl des Gerichts erreichen, zu dem Ihnen eine Wachtmeisterin oder ein Wachtmeister Zugang verschafft. Auf dem Innenhof befindet sich ein Behindertenparkplatz.
Ein WC für Behinderte befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes.
Mit dem Fahrstuhl sind Büros und Gerichtssäle gut erreichbar.
Eine Übersicht zum barrierefreien Zugang bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften finden Sie hier.
Sicherheitskontrolle
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Planung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. Bitte legen Sie Ihren Personalausweis, Pass, Führerschein oder Schwerbehindertenausweis mit Lichtbild bei der Eingangskontrolle vor. Geräte, mit denen Ton- und/oder Bildaufnahmen gefertigt werden können (insbesondere Kameras und Handys) sind auf Verlangen des zuständigen Wachtmeisters in der Wachtmeisterei abzugeben.
Hausordnung
Die Hausordnung ist zu beachten. Ton- und/oder Bildaufnahmen sind in den Räumen des Justizgebäudes nicht gestattet, soweit nicht der Direktor des Amtsgerichts oder der Pressesprecher des Landgerichts Halle bzw. in Sitzungen der die Sitzungsgewalt ausübende Richter oder Rechtspfleger die Aufnahme ausdrücklich gestattet hat.
Rufnummern der Abteilungen
Die einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts erreichen Sie wie folgt:
Beratungshilfesachen
Telefon: 03441 / 660 - 116
Telefax: 03441 / 660 - 260
Betreuungssachen
Telefon: 03441 / 660 - 135 oder 163
Telefax: 03441 / 660 - 250
Familiensachen
Telefon: 03441 / 660 - 125 oder 143
Telefax: 03441 / 660 - 240
Grundbuchsachen
Telefon: 03441 / 660 - 137 oder 161
Telefax: 03441 / 660 - 220
Nachlasssachen
Telefon: 03441 / 660 - 142 oder 182
Telefax: 03441 / 660 - 230
Straf- und Bußgeldsachen
Telefon: 03441 / 660 - 117 oder 166
Telefax: 03441 / 660 - 210
Verwaltungssachen
Telefon: 03441 / 660 - 122
Telefax: 03441 / 660 - 160
Zivilsachen
Telefon: 03441 / 660 - 157 oder 158
Telefax: 03441 / 660 - 270
Zwangsvollstreckungssachen
Telefon: 03441 / 660 - 116 oder 164
Telefax: 03441 / 660 - 260