Schiedsstellen
Außergerichtliche Streitschlichtung
Über diesen Link finden Sie Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
Die Schiedsstellen sind Einrichtungen der Gemeinden, die die Sachkosten der Schiedsstellen tragen. Die Tätigkeit der Schiedspersonen im Schlichtungsverfahren wird von der Leitung des Amtsgerichtes beaufsichtigt, die für etwaige Beschwerden über Schiedspersonen zuständig ist.
Das Amtsgericht Zeitz ist für folgende Schiedsstellen zuständig:
Schiedsstelle der Gemeinde Elsteraue
Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst
Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Wethautal